1. Geltungsbereich
1. Die Einzelfirma Level Media, Marion Friederich, Unterberg 19, 42799
Leichlingen (nachfolgend Level Media genannt) erbringt alle Lieferungen
und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
2. Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende
AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Level Media
hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen
gelten auch dann ausschließlich, wenn Level Media in Kenntnis entgegenstehender
AGB des Auftraggebers ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
3. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie von Level Media
schriftlich bestätigt werden. Eine Änderung dieser Form ist
nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wird.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäfte der Parteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich
vereinbart werden.
5. Level Media ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen.
Die Ankündigung erfolgt ausschließlich durch Veröffentlichung
im Internet auf den Seiten von Level Media. Widerspricht der Auftraggeber
den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von
zwei Wochen nach deren Veröffentlichung im Internet, so werden die
geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Widerspricht
der Auftraggeber fristgemäß, so ist Level Media berechtigt,
den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten
oder ergänzenden Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
2. Vertragsgrundlagen
1. Sofern Level Media ein individuelles Leistungsangebot
abgegeben hat, geschieht dies auf Grundlage der Angaben des Auftraggebers
2. Der Auftraggeber trägt das Risiko dafür, dass die auf der
Grundlage seiner Angaben angebotene Leistung seinen Wünschen und
Bedürfnissen entspricht. Sofern der Auftraggeber verbindliche Vorgaben
vereinbaren möchte, hat er diese schriftlich niederzulegen. Sie werden
erst durch Gegenzeichnung seitens Level Media wirksam.
3. Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des schriftlichen Angebots der
Level Media durch den
Auftraggeber zustande.
3. Abnahme
1. Sofern keine der Vertragsparteien eine
förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte
Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Auftraggeber
zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von Level Media mit Beginn
der Nutzung durch den Auftraggeber als abgenommen.
4. Kündigung
1. Bei zeitlich unbefristeten Verträgen ist das Vertragsverhältnis
für beide Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Ende
des Folgemonats kündbar.
2. Die Kündigung von Verträgen mit einer fest vereinbarten Laufzeit
ist nur aus wichtigem Grund möglich.
3. Soweit dem Auftraggeber durch Level Media ein Nutzungsrecht für
die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das
Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts
hat der Auftraggeber alle Datenträger mit Programmen, eventuelle
Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Level
Media zurückzugeben. Der Auftraggeber löscht alle gespeicherten
Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet
ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten
des Auftraggebers gegenüber Level Media bestehen über eine eventuelle
Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.
Level Media behält sich das Recht vor, bei nicht ordnungsgemäßer
Rückgabe von Unterlagen oder Programmen eine angemessene Vertragsstrafe
zu verhängen.
5. Urheberrecht und Nutzungsrecht
1. Jeder Auftrag, der Level Media erteilt
wird, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten
an den Werkleistungen gerichtet ist.
2. Alle Entwürfe, Reinzeichnungen und Source-Codes unterliegen dem
Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten
auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe
nicht erreicht ist.
3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche
Einwilligung der Level Media weder im Original noch bei der Reproduktion
verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen - ist unzulässig.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Level Media, eine
Vertragstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu
verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem
jeweils gültigen Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD
übliche Vergütung als vereinbart.
4. Soweit Level Media für den Auftraggeber einen Internetauftritt
konzeptioniert, gestaltet und/oder umsetzt, räumt Level Media dem
Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht zum Zwecke der Schaltung des
Internetauftritts unter einer vorher bestimmten Internetadresse ein. Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung
mit Level Media. Die vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger
Bezahlung der Vergütung über.
5. Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an dem
von Level Media realisierten Auftrag (Source-Codes, Graphik, Layout, ggfs.
von Level Media erworbene Nutzungsrechte an sonstigen, nicht vom Auftraggeber
zur Verfügung gestellten Materialien und Inhalten (z.B. Bilder).
etc.) verbleiben bei Level Media. Die Nutzung der Produkte der Level Media
durch den Auftraggeber außerhalb des betreffenden Auftrages bedarf
der vorherigen Zustimmung seitens Level Media (Lizenz), gegen Zahlung
einer im Einzelfall zu verhandelnden Lizenzvergütung.
6. Level Media hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt Level Media zur Geltendmachung von Schadensersatz. Vorbehaltlich
des Nachweises eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz
100 % der vereinbarten bzw. der nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen
SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden
bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.
7. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen
kein Miturheberrecht.
6. Haftung
Level Media und deren Mitarbeiter haften,
gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
1. Level Media leistet Schadensersatz bis
zu einer Höhe von maximal 6 Monatsbeiträgen (Pflegeverträge)
oder der Rechnungsumme, in jedem Fall aber beschränkt auf EUR 2500,--
pro Schadensfall.
2. Der Einwand des Mitverschuldens des Auftraggebers bleibt Level Media
unbenommen.
3. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz
bleibt unberührt.
4. Level Media haftet nicht für Beratungsleistungen
7. Rechtliche Zulässigkeit von Werbung
1. Unbeschadet der Bestimmung unter Ziffer
5. wird das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung allein
vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass
die Werbemaßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des
Urheberechts und der speziellen Werbegesetze verstoßen. Level Media
überprüft die Werbung nicht auf die rechtliche Zulässigkeit,
dies obliegt dem Auftragsgeber. Genehmigt der Auftraggeber die Werbung
trotz rechtlicher Bedenken, so haftet Level Media nicht für die Einhaltung
der wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Bestimmungen.
2. Level Media haftet nicht wegen der in der Werbung enthaltenen Sachaussagen
über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Level Media haftet
auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz-
und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten
Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc..
8. Eigentumsrechte
1. An Entwürfen, Reinzeichnungen und
Datenträgern werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.
2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt
zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart
wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten
zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
3. Die Versendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechung
des Auftraggebers.
4. Level Media ist nicht verpflichtet, Daten oder Layouts, die im Computer
erstellt wurden (digitale Daten), an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht
der Auftraggeber die Herausgabe von digitalen Daten, so ist dies gesondert
zu vereinbaren und zu vergüten.
5. Hat Level Media dem Auftraggeber digitale Daten zur Verfügung
gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Level Media
geändert oder an Dritte weitergegeben werden.
6. Nutzungsrechte an den erstellten Produkten bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung - im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis bis zum Zeitpunkt
der Veröffentlichung und Zahlung - bei Level Media.
7. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die unter Ziffer 8.5
beschriebene Verpflichtung verspricht der Auftraggeber die Zahlung einer
Vertragsstrafe in Höhe von EURO 25.000,00 ( in Worten: fünfundzwanzigtausend
Euro). Diese Vereinbarung gilt unbeschadet der Geltendmachung eines höheren
Schadens im Einzelfall.
9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen. Level Media behält den Vergütungsanspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Level Media eine angemessene
Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
kann Level Media auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die
Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3. Der Auftraggeber hat dafür einzustehen, dass er zur Verwendung
sämtlicher Leistungen, welche Level Media im Rahmen des Vertrages
erhält, berechtigt ist und durch die Verwendung der Leistungen keine
Urheberrechte, Leistungsschutzrechten oder sonstige Rechte Dritter verletzt
werden. Sollte er nicht zur Verwendung befugt sein, stellt der Auftraggeber
Level Media von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
10. Vergütung, Auftragserteilung, Mehraufwand
1. Es gelten die im Schriftverkehr (auch
per Email, Fax etc.) vereinbarten Preise.
2. Bei Änderung oder Stornierung ordnungsgemäß erteilter
Aufträge hat der Auftraggeber Level Media den durch die Änderung
entstehenden Mehraufwand bzw. den bis zum Zeitpunkt der Stornierung geleisteten
Aufwand auf Grundlage der vertraglich festgelegten Tagessätze zu
vergüten.
3. Verzögerungen, die sich dadurch ergeben, dass der Auftraggeber
seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, sind als Mehraufwand abzugelten.
4. Level Media behält sich das Recht vor, die vereinbarte Vergütung
anzupassen, falls sich Kostenfaktoren (insbesondere Preise von Vorlieferanten,
Löhne, Transportkosten, öffentliche Abgaben, e.t.c.) mit unmittelbarer
Auswirkung auf die Preiskalkulation wesentlich ändern.
5. Level Media ist grundsätzlich berechtigt Preise nach schriftlicher
Vorankündigung mit einer Frist von 6 Wochen zu erhöhen oder
zu senken. Bei Preisveränderungen hat der Auftraggeber ein außerordentliches
Kündigungsrecht.
11. Fälligkeit der Vergütung, Zahlungsverzug
1. Die Vergütung ist nach Abschluss
des Auftrages fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten
Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung
jeweils bei Abnahme der Teile fällig. Erstreckt sich ein Auftrag
über längere Zeit (ab einer Projektdauer von 8 Wochen) oder
erfordert er von Level Media hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene
Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei
Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3
nach Ablieferung.
2. Bei Zahlungsverzug kann Level Media Verzugszinsen i.H.v. 4 % über
dem jeweiligen Basiszins der EZB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen
höheren Schadens bleibt davon unberührt.
3. Level Media stellt andernfalls ihre Leistungen ein, insbesondere ist
Level Media berechtigt, den Serverbetrieb einzustellen. Die Pflicht des
Auftraggebers zur Zahlung der Vergütung bleibt unabhängig davon
bestehen.
4. Kommt der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Monate mit
der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte
oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt,
mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche
Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist Level Media
berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
12. Domainregistrierung, Freistellung, Domainstreitigkeiten
1. Level Media schuldet die Erstellung und
Übermittlung eines nach den Vorgaben der jeweiligen Registrierungsstelle
(z.B. DENIC eG) vollständig ausgefüllten Antrages auf Anmeldung
der vom Auftraggeber gewünschten Domain. Die Registrierung selbst
schuldet Level Media nicht. Level Media übernimmt deshalb keine Gewähr
dafür, dass die für den Auftraggeber beantragten Domains überhaupt
zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter
sind oder auf Dauer Bestand haben.
2. Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine
Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen
Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain
durch den oder mit Billigung des Auftraggebers beruhen, stellt der Auftraggeber
Level Media, die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN),
die Network Solutions Inc. (NSI) sowie sonstige für die Registrierung
eingeschaltete Personen frei.
3. Soweit .com-, .net- oder .org-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt
der Auftraggeber an, dass gemäß den Richtlinien der ICANN Streitigkeiten
über die Domain wegen der Verletzung von Marken-, Namen- und sonstigen
Schutzrechten gemäß der Uniform D. N. Dispute Resolution Policy
(UDRP) geklärt werden sollen. Es obliegt dem Auftraggeber, seine
Rechte im Rahmen eines durch ihn oder einen Dritten angestrengten Verfahrens
gemäß der UDRP selbst wahrzunehmen. Der Auftraggeber erkennt
weiter an, dass der jeweilige lizenzierte Registrar verpflichtet ist,
gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch im Verfahren nach
den UDRP die Domain zu löschen oder an einen Dritten zu übertragen,
sofern nicht der Auftraggeber dem Registrar gegenüber binnen 10 Tagen
ab Zugang des Schiedsspruches nachweist, dass er gegen den obsiegenden
Gegner des Schiedsverfahrens vor einem staatlichen Gericht Klage wegen
der Zulässigkeit der Domain erhoben hat.
13. Internet-Präsenz, Inhalte von Internet-Seiten
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf
seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe
seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende
gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. bestehen kann, sofern auf den Internet-Seiten
Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Auftraggeber stellt
Level Media von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der
vorgenannten Pflicht beruhen.
2. Der Auftraggeber darf durch die Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete
Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter
(Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen. Insbesondere
verpflichtet sich der Auftraggeber, keine pornographischen Inhalte und
keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten
zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder,
Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Er verpflichtet sich ferner, keine
verfassungsfeindlichen und rechtswidrigen Inhalte anzubieten oder anbieten
zu lassen. Unzulässig sind auch diskriminierende oder beleidigende
Inhalte.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, es zu unterlassen mittels der Zugangseinrichtungen
die Funktion und/oder Integrität von technischen Einrichtungen, Programmen
und/oder Daten Dritter und/oder der Level Media gegen deren Willen zu
stören und/oder aufzuheben (beispielsweise durch Entwicklung, Eingabe
und/oder Verbreitung von Viren, "worms", trojanischen Pferden)
und keine unerwünschten Emails zu versenden ("spamming").
4. IP-Adressen Dritter zum Zwecke der Vorspiegelung einer tatsächlich
nicht vorhandenen Autorisierung zum Zugang von Computern und/oder internen
Netzen Dritter zu fälschen, gefälschte IP-Adressen an Name Server
zum Zwecke der Umleitung von Daten des tatsächlichen Inhabers einer
IP-Adresse zu versenden und und/oder Hyperlinks mit abgeänderten
Zeichen und/oder grafischen Elementen zu programmieren und zu verwenden,
die dazu bestimmt sind, anderen Internet-Nutzern die Abrufmöglichkeit
der Webseite eines Dritten vorzuspiegeln ("spoofing").
5. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtungen
unter Ziff. 13.1-13.3 verspricht der Auftraggeber unter Ausschluss der
Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe
in Höhe von EURO 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro).
6. Level Media ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Auftraggebers
und dort vorhandene Links auf eventuelle Rechtsverstöße zu
prüfen. Bei einem erkannten Verstoß ist Level Media verpflichtet,
die entsprechende Internet-Seite zu sperren. Level Media wird den Auftraggeber
unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
14. Einsatz von Fremdsoftware
1.Einsatz von Fremdsoftware ( z. B. Datenbankanbindungen,
Shopsysteme, Flashapplikationen u. ä. ) werden nur mit ausdrücklicher
Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt.
2.Derartige Tools werden gesondert angeboten und abgerechnet.
3.Die Level Media übernimmt für diese Tools keine Haftung, auch
nicht für Auftragsverzögerungen die durch deren Einbindung entstehen
können.
15. Kennzeichnung
1. Level Media ist berechtigt, an allen von
ihr erstellten Leistungen und Produkte ihren Firmentext oder Logo anzubringen.
Bei Platzierung und Größe sind die berechtigten Interessen
des Auftraggebers zu berücksichtigen.
16. Geheimhaltung
1. Level Media verpflichtet sich, sämtliche
ihr bei der Zusammenarbeit bekannt werdenden Geschäftsvorgänge
des Auftraggebers sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehungen
stehenden Firmen geheim zu halten. Level Media steht dafür ein, dass
eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern
und den von ihr beauftragten Fremdfirmen abgesprochen wird. Diese Geheimhaltungsverpflichtung
gilt über die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen Auftraggeber und
Level Media hinaus.
17. Schriftform
1. Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform
(Email, Fax, etc.). Darüber hinausgehende Abreden bedürfen für
ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Ebenso bedürfen
Änderungen und Ergänzungen von Verträgen der Schriftform.
Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform ist formbedürftig.
18. Schlussbestimmungen
1. Verträge mit Level Media unterliegen
deutschem materiellen Recht.
2. Ist der Kunde Kaufmann oder hat er in Deutschland keinen allgemeinen
Gerichtsstand, ist Wuppertal Erfüllungsort der gegenseitigen Ansprüche
sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
zwischen dem Auftraggeber und Level Media.
3. Der Auftraggeber wird seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Level Media an Dritte abtreten; § 354
a HGB bleibt unberührt.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Level Media anerkannt
worden sind.
5. Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der
Schriftform.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder individueller Vertragswerke
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich insoweit
eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt
diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt. Im Fall einer Lücke gilt diejenige
Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem wirtschaftlichen
Zweck dieser AGB oder individueller Vertragswerke vereinbart worden wäre,
wenn die Vertragspartner die Angelegenheit von vorne herein bedacht hätten.
Stand 01.01.2004
© Level Media
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